Rudolfinerhaus Privatklinik GmbH
Billrothstraße 78
1190 Wien
Mit Anfang des Jahres haben sich die Strukturen der verschiedenen österreichischen Krankenkassen geändert. So ist unter anderem mit 01.01.2020 an die Stelle der neun Gebietskrankenkassen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) getreten. Dadurch hat sich die Chefarztpflicht geändert – für Versicherte der ÖGK fällt die Chefarztbewilligung weg.
Alle Details zu den einzelnen Vereinbarungen und Bewilligungspflichten:
ÖGK
Mit 01.01.2020 ist an die Stelle der neun Gebietskrankenkassen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) getreten. D.h. wer bisher bei einer Gebietskrankenkasse (z.B. NÖGKK, WGKK, etc.) versichert war, ist mit 01.01.2020 automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert.
Für die ÖGK gilt: Für alle Versicherte der ÖGK in unserem Institut entfällt die Chefarztpflicht. Dies gilt sowohl für Patienten, die von Kassenärzten als auch von Wahlärzten oder Krankenhausambulanzen überwiesen wurden. Sie können daher als Versicherter der ÖGK Termine ohne Chefarztbewilligung vereinbaren.
BVAEB
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sind seit 01.01.2020 zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) geworden.
Für die BVAEB gilt: Chefarztbewilligung für CT- und MRT-Untersuchungen für Überweisungen von Wahlärzten erforderlich! Keine Bewilligungspflicht für Überweisungen von Kassenärzten und Krankenanstalten.
SVS
Die SV Bauern (SVB) und die SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sind mit 01.01.2020 zur Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) geworden.
Für die SVS gilt: Chefarztbewilligung für CT- und MRT-Untersuchungen für Überweisungen von Wahlärzten erforderlich!
Telefonische Terminvereinbarung am Institut für Bildgebende Diagnostik:
+43 (0) 1 360 36–6300
Infos zu Öffnungszeiten & Wartezeiten direkt auf unserer Institutsseite.